Buch
Das Glossar zum öffentlichen Baurecht
-600 Stichworte für den Rechtsanwender-Wolfgang Hanne
29,90
EUR
Lieferzeit 5-6 Tage
In den Warenkorb
Autorinformation
Produktinformation
Inhaltsverzeichnis
Pressestimmen
Leseprobe
Übersicht
Verlag | : | Richard Boorberg Verlag |
Sprache | : | Deutsch |
Erschienen | : | 27. 08. 2018 |
Seiten | : | 402 |
Einband | : | Kartoniert |
Höhe | : | 168 mm |
Breite | : | 118 mm |
ISBN | : | 9783415063341 |
Illustrationen | : | keine |
Autorinformation
Hanne
Produktinformation
Nie mehr Missverständnisse zwischen Juristen und Architekten Das Buch schafft Klarheit bei ca. 600 baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in den Rechtsvorschriften – mit verständlichen, präzisen Erklärungen für Juristen und Nichtjuristen. Die Mischung aus baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in rechtlichen Regelungen führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten bei den Rechtsanwendern. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorbildung reden Fachleute aus den Bereichen Bautechnik – Ingenieure, Bauunternehmer, Architekten etc. – und Baurecht – Rechtsanwälte, Richter etc. – häufig aneinander vorbei. Dabei sind sie im Rahmen eines Bauprojektes oder eines Rechtsstreits auf ein einheitliches Basiswissen angewiesen. Die Lösung liefert das Wörterbuch zum öffentlichen Baurecht: schneller Zugriff auf die alphabetische Sammlung der maßgeblichen Begriffe aus dem öffentlichen Baurecht von A wie Abbruch bis Z wie Zustimmung – jeweils kurz erläutert unter Bezug auf die entsprechenden Vorschriften umfassender Querschnitt anhand von ca. 600 Stichwörtern aus den Bereichen des Bauplanungsrechts, Bauordnungsrechts und Baunebenrechts – verständlich definiert und erklärt mit kurzer Einleitung – zur Übersicht und Abgrenzung zum privaten Baurecht
Inhaltsverzeichnis
https://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/ca85352ab866433ba893f1058ed28b33
Pressestimmen
Echo der Fachpresse zur 1. Auflage »Wer sich einen schnellen Überblick über das ›Wording‹ im öffentlichen Baurecht verschaffen möchte, dem empfiehlt sich die Lektüre.« Deutsches Architektenblatt 4/2019