Buch
Hexenprozess und Folter
-Die strafrechtliche Spruchpraxis der Juristenfakultät Tübingen im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert-Marianne Sauter
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Inhaltsverzeichnis
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Leseprobe
Übersicht
Verlag | : | Verlag für Regionalgeschichte |
Buchreihe | : | Hexenforschung (Bd. 13) |
Sprache | : | Lateinisch, Deutsch |
Erschienen | : | 03. 05. 2010 |
Seiten | : | 308 |
Einband | : | Gebunden |
Höhe | : | 240 mm |
Breite | : | 160 mm |
Gewicht | : | 705 g |
ISBN | : | 9783895348334 |
Sprache | : | Lateinisch |
Autorinformation
statt Autorin steht hier das gekürzte Inhaltsverzeichnis
Vorwort • 13
1. Einleitung • 15
2. Normative Regelungen • 19
2.1 Der frühneuzeitliche Strafprozess und das Institut der Aktenversendung • 19
2.2 Die Folter und ihre Rolle im frühneuzeitlichen Strafprozess • 29
2.3 Der Hexenprozess – normaler Strafprozess oder Sonderverfahren? • 62
2.4 Die Strafrechtspflege im frühneuzeitlichen Württemberg • 76
3. Quantitative Auswertung der Spruchpraxis der Tübinger Juristenfakultät • 114
3.1 Quellenlage und Untersuchungszeitraum • 114
3.2 Methodische Vorbemerkungen • 119
3.3 Der Einzugsbereich der Tübinger Spruchtätigkeit – Herkunft der Konsulenten • 124
3.4 Häufigkeit der einzelnen Deliktgruppen • 129
3.5 Häufigkeit der einzelnen Deliktgruppen bei den Zwischenurteilen • 134
3.6 Die Folteranwendung bei den jeweiligen Deliktgruppen • 137
3.7 Die Wiederholung der Folter bei den einzelnen Deliktgruppen • 147
3.8 Untersuchungshaft als Beugehaft • 148
3.9 Die Endurteile bei den einzelnen Deliktgruppen • 149
3.10 Rechtsquellen: Zitierte Gesetze und rechtsgelehrte Literatur • 161
3.11 Der durchschnittliche Preis für ein Tübinger Konsilium • 167
Grafiken • 169
4. Qualitative Auswertung der Spruchpraxis der Tübinger Juristenfakultät • 185
4.1 Die Begründung eines Zwischenurteils bei der Frage der Folteranwendung • 185
4.2 Die Haltung der einzelnen Referenten zu Hexenprozessen • 253
4.3 Zeitraum 4: Paradigmenwechsel in Tübingen? • 277
4.4 Ausblick: Die letzten Hexenprozesse in den Tübinger Spruchakten • 278
5. Zusammenfassung • 281
Quellen- und Literaturverzeichnis • 283
Orts- und Personenregister • 303
CD: 1. Tabellen 2. Grafiken
Produktinformation
Spielten die frühneuzeitlichen Hexenprozesse bei der Folteranwendung tatsächlich eine Sonderrolle oder gab es bei anderen Strafprozessen ähnliche Folterexzesse? Die Auswertung der Tübinger Spruchakten ermöglicht einen systematischen Vergleich: Die Hexenprozesse unterschieden sich in der Behandlung durch die Juristenfakultät nicht grundsätzlich von anderen Strafverfahren, auch bei ihnen wurden die Maßstäbe eines ordentlichen Verfahrens relativ konsequent angewendet. Anders als bei den Rostocker Spruchakten lässt sich aus den Tübinger Quellen jedoch eine Sonderbehandlung der Hexenprozessen auf der Ebene der anfragenden lokalen Gerichte feststellen. Hier zeigt sich ein großer Unterschied zwischen Rechtsnorm und Rechtspraxis.
Inhaltsverzeichnis
https://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/b5004b1a-ed70-442b-bd03-5d9156402333
Pressestimmen
https://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/193bd673b4414dbebb32a24f5a757b67Drehte sich bei den Hexenprozessen der Frühen Neuzeit wirklich alles nur um die Folter? Im 19. Jahrhundert wurde diese Annahme geprägt – aber selten hinterfragt. In diesem Buch werden systematisch juristische Verfahren untersucht: Unterschieden sie sich in Prozessen wegen Hexerei von jenen in Mord-, Diebstahl- oder Kindsmordprozessen?
Da die meisten Richter, gerade in ländlichen Gebieten, Laien waren, war es in solchen Fällen gängige Praxis, Rechtsgutachten bei juristischen Fakultäten in Auftrag zu geben. Insbesondere die Universität Tübingen genoss in solchen Fragen einen guten Ruf über die Landesgrenzen hinaus. Aus den historischen Spruchakten der Juristenfakultät Tübingen ergibt sich die überraschende Erkenntnis, dass die These vom Hexenprozess als Ausnahmeverfahren empirisch kaum zu belegen ist. Die Anwendung der Folter gegen Hexen erscheint demnach nicht als dunkler Fleck in der europäischen Rechtsgeschichte, sondern als Folge eines im frühneuzeitlichen Beweisrecht angelegten Defizits.
Bernd Keidel, in: Staatsanzeiger, 19.11.2010Die Arbeit überzeugt sowohl mit ihrem methodisch bewussten Vorgehen als auch mit ihren differenzierenden inhaltlichen Ergebnissen, die hervorragend in die bisherige Forschung eingeordnet werden. Sauters Buch ist nicht zuletzt deshalb eine große Bereicherung, weil es die Hexenforschung wieder mit der Strafrechtsgeschichte und der historischen Kriminalitätsforschung verbindet. Während die Hexenprozesse in der Forschung bisher oft isoliert betrachtet wurden, ordnet sie Marianne Sauter als Bestandteil der frühneuzeitlichen Strafrechtspflege in einen größeren Kontext ein, der dem Verständnis der Zusammenhänge weit besser gerecht wird.
Harald Maihold, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 128, 2011