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Die Urkunden des Neustädter Landes
-Band 1: 889-1302-24,00
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Übersicht
Verlag | : | Verlag für Regionalgeschichte |
Buchreihe | : | Quellen zur Regionalgeschichte (Bd. 8) |
Sprache | : | Lateinisch, Deutsch |
Erschienen | : | 31. 05. 2002 |
Seiten | : | 304 |
Einband | : | Gebunden |
Höhe | : | 250 mm |
Breite | : | 170 mm |
Gewicht | : | 680 g |
ISBN | : | 9783895344411 |
Sprache | : | Lateinisch |
Produktinformation
Urkunden sind historische Quellen hohen Ranges. Das Ziel der Veröffentlichung ist eine wissenschaftlich fundierte und allgemeinverständliche Darstellung aller für die Stadt Neustadt am Rüben-berge in ihren heutigen Grenzen vorhandenen Urkunden von 889 bis 1612. Der erste Band umfaßt den Zeitraum von 889 bis zum Verkauf der Grafschaft Wölpe 1302 und enthält 169 Urkunden mit Übersetzungen und Erläuterungen sowie einen ausführlichen lexikalischen Anhang.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort des Herausgebers • 7
Vorwort • 9
Historischer Überblick • 11
1. Zum Aufbau mittelalterlicher Urkunden • 11
2. Zur mittellateinischen Sprache • 14
3. Zur Datierung der Urkunden • 14
4. Zum Verbleib der urkundlichen Überlieferung • 15
5. Politische Entwicklung: Wechselnde Herrschaftsträger • 16
6. Kirchliche Organisation • 19
7. Grundherrschaft, Eigengut und Lehnswesen • 21
8. Das Problem der Zehnten • 24
9. Das Zinsproblem und der Verkauf zu Wiederkauf • 25
10. Villicatio – Meierhof • 26
11. Die Herren von Mandelsloh • 27
12. Das Kloster Mariensee • 27
13. Frühe Nachweise der Stadt Neustadt • 28
Zur Bearbeitung der Urkunden • 31
Urkundentexte und Übersetzungen • 33
Index der Orts- und Personennamen • 243
Lateinisch-deutsches Glossar • 278
Quellen- und Literaturverzeichnis • 284
Farbtafeln • 289
Pressestimmen
Die Urkunden des Neustädter Landes aus ihrem korrekten Latein ins Deutsche übersetzt zu haben, ist das Verdienst von Annette von Boetticher. Für den historisch interessierten Leser ergeben sich immer wieder erstaunliche Fakten und faszinierende Zusammenhänge aus den Jahren zwischen 889 und 1302. Wie weit die Machtbefugnisse des jeweiligen Mindener Bischofs reichten, wird aus den Urkunden eindrucksvoll deutlich. So lag die ganze kirchliche Verwaltung des Neustädter Raumes beim Bischof von Minden, der in kirchenrechtlicher Hinsicht mit seiner Diözese direkt dem Papst unterstand.
Käthe Wüstenhagen, in: Schaumburger Zeitung, 28.9.2002