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Schutz des Patienten durch Kontrahierungszwang?

Schutz des Patienten durch Kontrahierungszwang?

David Marski

 

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Übersicht


Verlag : Duncker & Humblot
Buchreihe : Schriften zum Bürgerlichen Recht (Bd. 533)
Sprache : Deutsch
Erschienen : 21. 07. 2021
Seiten : 355
Einband : Gebunden
Höhe : 233 mm
Breite : 157 mm
Gewicht : 650 g
ISBN : 9783428183814
Illustrationen : 3 Abb.; 355 S., 3 schw.-w. Abb.

Du und »Schutz des Patienten durch Kontrahierungszwang?«




Autorinformation


David Marski studied law at the Ludwig Maximilian University in Munich. After finishing his first state examination in 2018, he worked as a research assistant at Gleiss Lutz in Hamburg. He has been working as a lecturer in legal education since 2018, first at Alpmann Schmidt and now at Hemmer. He also worked as a freelancer at a law firm admitted to the Federal High Court of Justice. The thesis was awarded in 2021 under Prof. Stephan Lorenz, Ph.D. at the Ludwig-Maximilians-Universität in Munich. He joined White&Case in Berlin as an attorney/associate in 2022.David Marski studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Anschluss an sein erstes Staatsexamen im Jahre 2018 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Gleiss Lutz in Hamburg. Er arbeitet seit 2018 als Dozent in der Juristenausbildung, zunächst bei Alpmann Schmidt und nun bei Hemmer. Zudem arbeitete er als freier Mitarbeiter bei einer am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltskanzlei. Die Promotion erfolgte im Jahr 2021 bei Prof. Dr. Stephan Lorenz an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er ist seit 2022 als Rechtsanwalt/Associate bei White&Case in Berlin tätig.

Produktinformation


»Protection of the Patient with Obligation to Contract?«

Whether, with whom and under what conditions a physician may conclude a contract governing medical treatment, he for himself can decide. However, in some situations, this freedom should be restricted in order to protect patients by imposing an obligation to contract on the physician. Thereby and within narrow limits, the patient receives to a certain extent an enforceable right against the physician for the issuance of a declaration of intention regarding the contract governing medical treatment.Darf ein Arzt eine Behandlung ablehnen oder kann ein behandlungswilliger potentieller Patient diese einfordern? Klar dürfte sein, dass bei einem Unglücksfall ein Arzt aus diversen rechtlichen Erwägungen eine Behandlung nicht ablehnen darf. Wie sieht es aber aus, wenn ein derartiges zuspitzendes Ereignis nicht vorliegt aber trotzdem ein zwingendes Bedürfnis für eine ärztliche Behandlung besteht, da nur ein Arzt die Fähigkeit oder Fertigkeit zur adäquaten Behandlung hat? Der Arzt kann sich genauso wie jeder andere Akteur im Privatrecht auf die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie und damit auch Vertragsfreiheit berufen. Er kann also selbst entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Behandlungsvertrag schließt. Diese Freiheit sollte aber zum Schutz der Patienten in bestimmten Situationen dahingehend eingeschränkt werden, dem Arzt einen Kontrahierungszwang aufzuerlegen. Der Patient erhält damit in engen Grenzen einen einklagbaren Anspruch auf Abgabe einer auf die Herbeiführung des Behandlungsvertrags gerichtete Willenserklärung gegen den Arzt.https://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/b5b4dc1004f14e94b641798496851f83

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung
Problemstellung – Gang der Untersuchung
2. Begriffsbestimmung und Allgemeines zu der Behandlungspflicht und dem Kontrahierungszwang
Begriffsbestimmung – Zweck und Vorteil des Kontrahierungszwangs – Ausformungen des Kontrahierungszwangs – Rechtsfolgen des Kontrahierungszwangs – Abgrenzung zu anderen Bindungszwängen
3. Schutz des Patienten im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten – Strafrechtlicher Schutz – Sozialrechtlicher Schutz durch das Krankenversicherungsrecht – Zivilrechtlicher Schutz – Fazit
4. Bestehen eines Kontrahierungszwangs im Arzt-Patienten-Verhältnis
Einleitung – Aus einer bestehenden Behandlungspflicht resultierender spezieller Kontrahierungszwang – Bestehen eines allgemeinen Kontrahierungszwangs – Fazit
5. Notwendigkeit eines speziellen Kontrahierungszwangs im Arzt-Patienten-Verhältnis
Vorliegen einer Schutzlücke – Schließung der Schutzlücke
6. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Ausblick
Literaturverzeichnis
Sachwortregister

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