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Goslarer Häuserbuch − Grundbuch 1443-1505
-Band 1: Edition. Band 2: Register-Sieglinde Bauer (Hrsg.)
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Inhaltsverzeichnis
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Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Verlag | : | Verlag für Regionalgeschichte |
Buchreihe | : | Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar / Goslarer Fundus (Bd. 61) |
Sprache | : | Niederdeutsch, Deutsch |
Erschienen | : | 28. 11. 2019 |
Seiten | : | 1440 |
Einband | : | Gebunden |
Höhe | : | 240 mm |
Breite | : | 160 mm |
ISBN | : | 9783739512617 |
Sprache | : | Niederdeutsch |
Autorinformation
statt Autorin steht hier das gekürzte Inhaltsverzeichnis
Band 1: Edition
Geleitworte • 7 / Einführung • 11
Goslarer Häuserbuch • 18
Band 2: Indizes
Personen- und Ortsnamen • 6
Geistliche und weltliche Institutionen • 509
Haus- und Straßennamen • 6
Wörter und Sachen • 607
Interpretation • 661
Quellen und Literatur • 669
Beilagen: Karte / CD-Rom
Produktinformation
Das Goslarer Häuserbuch ist das erste Grundbuch der Stadt, das in kontinuierlichen Einträgen die Grundstücksbewegungen für den Zeitraum von 1443 bis 1505 erfasst. Die 1729 Einträge sind bis auf wenige Ausnahmen in Mittelniederdeutsch geschrieben. Obwohl es sich um ein Grundbuch handelt, hat sich die Bezeichnung »Häuserbuch« durchgesetzt.
Sieglinde Bauer hat die von 20 verschiedenenen Schreibern stammenden Einträge transkribiert und durch Register der Personen, Institutionen und Straßennamen erschlossen.In einer Karte werden Straßen, Mühlen und topografische Besonderherheiten dargestellt. Auf einer CD werden die 1729 Einträge in der Stadtkarte von 1803 parzellen- bzw. blockseitenbezogen verräumlicht. Das Werk ermöglicht einen detaillierten Blick auf Goslar im 15. Jahrhundert und liefert reichhaltiges Grundlagenmaterial für weitere Forschungen.
https://www.regionalgeschichte.de/detailview?no=1261
Inhaltsverzeichnis
Band 1: Edition
Geleitworte • 7
Einführung • 11
Goslarer Häuserbuch • 18
Band 2: Indizes
Index der Personen- und Ortsnamen • 6
Index der geistlichen und weltlichen Institutionen • 509
Index der Haus- und Straßennamen • 6
Index ausgewählter Wörter und Sachen • 607
Abkürzungen • 660
Interpretation bestimmter Angaben im Häuserbuch • 661
Quellen und Literatur • 669
Beilagen
Karte mit historischen und aktuellen Straßennamen
CD-Rom mit Verortung der Eintragsnummern des Häuserbuches in der Karte der Stadt Goslar von 1803
Pressestimmen
Sieglinde Bauers Edition des Goslarer Häuserbuchs (1443-1505) erschließt der Forschung in vorbildlicher Weise eine der zentralen Quellen zur Geschichte der Reichsstadt im 15. Jahrhundert. Mögen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachdisziplinen – wie der Bauforschung, der Archäologie oder auch der Stadtgeschichte – davon regen Gebrauch machen.
Henning Steinführer, in: Braunschweigisches Jahrbuch 102, 2021 (2022)https://api.vlb.de/api/v1/asset/mmo/file/6edad200fa3b42e69f5475f984761fe9Es ist eine bekannte Tatsache, dass Stadtbücher zu den zentralen Quellen der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadtgeschichtsforschung gehören. Im deutschsprachigen Raum sind Stadtbücher vermehrt seit dem 13. Jahrhundert überliefert. Sie waren die wichtigste Stütze einer zunehmend auf Schriftlichkeit basierenden kommunalen Verwaltung und wurden zu ganz unterschiedlichen inhaltlichen Betreffen geführt. Das überaus vielfältige Spektrum reicht von Rechts- und Gerichtsbüchern, über Verwaltungs- oder Protokollbücher bis hin zu Steuer- oder Rechnungsbüchern.
In diesen Zusammenhang gehört auch das Goslarer Häuserbuch (1443-1505) und dessen hier zu besprechende, von Sieglinde Bauer bearbeitete Edition, die als Band 61 der gemeinsam vom Geschichtsverein Goslar und vom Stadtarchiv herausgegebenen Reihe Goslarer Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar/Goslarer Fundus erschienen ist.
Der Edition vorangestellt ist eine sehr knapp gehaltene Einleitung (Bd. 1, S. 10-17), in der zunächst die Handschrift (Stadtarchiv Goslar, B 3 659, Papierhandschrift im Schmalfolioformat in einem Pergamenteinband) kurz beschrieben wird, wobei Angaben zu ihrem Umfang fehlen. Im Anschluss werden die Editionsgrundsätze erläutert, die sich im Wesentlichen an den bekannten Richtlinien von Walter Heinemeyer zur Edition landesgeschichtlicher Quellen orientieren. Den dritten Teil der Einleitung bilden einführende Bemerkungen zu den vier ausführlichen Indizes im zweiten Band der Edition. An dieser Einleitung – speziell an der kodikologischen Beschreibung der Handschrift – wird am ehesten deutlich, dass Frau Bauer keine methodische geschulte Bearbeiterin mittelalterlicher Handschriften ist. Vielmehr hat sie sich die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für ihre jahrelange Beschäftigung mit dem Häuserbuch in sehr anerkennenswerter Weise selbst angeeignet.
Bei dem sogenannten Häuserbuch (Registrum domorum) handelt es sich eigentlich um eine Art Grundbuch, in das die innerhalb der Stadt abgewickelten Grundstücksgeschäfte, nachdem sie vor dem Rat verhandelt worden waren, vom Stadtschreiber eingetragen werden mussten. Ein entsprechender Ratsbeschluss findet sich zu Beginn der Handschrift (Bd. 1, S. 18, Nr. 1). Es gibt Hinweise darauf, dass das Häuserbuch einen Vorgängerband gehabt haben könnte, auch der unmittelbar nachfolgende Band ist nicht überliefert. Verzeichnet werden in den Einträgen des Häuserbuchs neben dem Datum der Verhandlung, die Namen der direkt an dem Immobiliengeschäft beteiligten Personen, die Namen von jeweils zwei zur Beglaubigung anwesenden Ratsherren und Dingleuten sowie der Name des für die Niederschrift verantwortlichen Stadtschreibers. Die Häuser selbst, über deren Erscheinungsbild man nur selten etwas erfährt, wurden durch die Nennung von Straßen, markanten Gebäuden sowie der unmittelbaren Nachbarn lokalisiert. Aus den gut 60 Jahren der Laufzeit des Häuserbuchs sind auf diese Weise nicht weniger als 1.700 Grundstücksübertragungen dokumentiert. Was einem rechnerischen Mittel von etwas weniger als 28 Grundstücksgeschäften pro Jahr entspricht. Tatsächlich war diese Zahl erheblichen Schwankungen unterworfen, wobei die Zahl der dokumentierten Geschäfte mit der Laufzeit tendenziell zunimmt: 1444: 19 Eintragungen, 1474: 37 Eintragungen, 1504: 34 Eintragungen. Über die Preise der Häuser enthalten die Eintragungen keine Angaben, lediglich die auf den jeweiligen Immobilien liegenden Hypotheken wurden vermerkt. Die Edition der mittelniederdeutschen Handschrift (Bd. 1, S. 18-762) ist, nach einer anhand der beigegebenen Abbildungen vorgenommenen Überprüfung zu urteilen, sehr zuverlässig gearbeitet und übersichtlich gestaltet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bearbeiterin im Apparat zu den einzelnen Einträgen versucht hat, das jeweilige betreffende Gebäude so genau wie möglich mit modernen Angaben zu lokalisieren. Dass die Blattzählung der Handschrift keine Berücksichtigung gefunden hat, ist hingegen ungewöhnlich.
Es gehört zu den Eigenarten mittelalterlicher Stadtbücher, dass mitunter auch Eintragungen vorgenommen wurden, die vom eigentlichen inhaltlichen Profil der Quelle abweichen. Das ist in einigen Ausnahmefällen auch beim Goslarer Häuserbuch der Fall, so sind u. a. Dienstverträge mit städtischen Bediensteten (etwa Nr. 747: Aufnahme eines Schreibers 1474 oder Nr. 1022: Aufnahme eines Büchsenmeisters 1485) dokumentiert.
Erschlossen wird die Edition durch vier sehr ausführliche und mustergültig gestaltete Indizes, die nahezu den gesamten zweiten Band füllen (Bd. 2, S. 6-656). Die bei weitem umfangreichste Abteilung ist mit einem Umfang von 502 Seiten der Index der Personen- und Ortsnamen, wobei in übersichtlicher Weise die von den einzelnen Personen vorgenommen Grundstückgeschäfte im Einzelnen nachvollzogen werden können. Allein die Zahl der hier überlieferten Namen ist mit geschätzt 3.000 beeindruckend und dürfte große Teile der Goslarer Hausbesitzer umfassen. Der zweite Index erfasst die geistlichen und weltlichen Institutionen in der Stadt, die sowohl als Immobilienbesitzer wie auch als topographische Orientierungspunkte im Häuserbuch Erwähnung finden. Der folgende Index der Straßen und Plätze erlaubt nicht nur einen bequemen Abgleich mit den heute üblichen Bezeichnungen, sondern vermittelt weiterführende Erkenntnisse zur Goslarer Stadttopographie (vgl. Bd. 1, S. 16 f. sowie Bd. 2, S. 661-668). Der vierte und letzte Index ist eine Kombination aus Sachregister und Glossar, den gerade der im Mittelniederdeutschen weniger bewanderte Benutzer gerne konsultieren wird. Ein kurzes Quellen- und Literaturverzeichnis beschließt den Band. Als Beilage ist noch ein sorgfältig gearbeiteter Stadtplan mit den historischen und aktuellen Straßennamen sowie eine CD-ROM beigefügt. Diese CD enthält ein Digitalisat der ältesten Karte der Stadt Goslar, dem „Grund-Riß der ehemals Kayserlich freyen Reichs-, jetzt Königlich Preußischen Stadt Goslar“ von 1803, in den die im Häuserbuch dokumentierten Grundstücke eingetragen wurden, auch wenn eine genaue Zuordnung nicht immer mit letzter Sicherheit möglich war.
Sieglinde Bauers Edition des Goslarer Häuserbuchs (1443-1505) erschließt der Forschung in vorbildlicher Weise eine der zentralen Quellen zur Geschichte der Reichsstadt im 15. Jahrhundert. Mögen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachdisziplinen – wie der Bauforschung, der Archäologie oder auch der Stadtgeschichte – davon regen Gebrauch machen.
Henning Steinführer, in: Braunschweigisches Jahrbuch 102, 2021 (2022)